Was das neue Gesetz für österreichische Organisationen bedeutet – und wie Sie jetzt handeln sollten
Ab Juni 2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BAFG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, Organisationen und den öffentlichen Sektor dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Was heute noch als freiwilliger Zusatz gilt, wird bald gesetzlicher Standard. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anforderungen auf Ihre Website zukommen, wie Sie rechtzeitig reagieren – und welche Unterstützung es dabei gibt.
Was bedeutet "digitale Barrierefreiheit"?
Digitale Barrierefreiheit meint die uneingeschränkte Nutzbarkeit von Webseiten, Apps und digitalen Services für alle Menschen – unabhängig von Behinderung, Alter oder technischen Voraussetzungen. Dies umfasst zum Beispiel:
- Texte mit ausreichend Kontrast und lesbarer Schrift
- Bedienbarkeit mit Tastatur und Screenreader
- Alternative Texte für Bilder
- Klare, logische Struktur der Inhalte
- Verzicht auf Barrieren wie bewegliche, blinkende Elemente
Barrierefreiheit ist damit kein „Nice-to-have“, sondern ein zentrales Qualitätsmerkmal moderner Webseiten.
Warum ist Barrierefreiheit auch für SEO relevant?
Viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit verbessern gleichzeitig Ihr Google-Ranking:
- Semantische HTML-Struktur (z. B. korrekte Verwendung von , , )
- Alt-Texte für Bilder
- Klar strukturierte Inhalte (z. B. H1 bis H3)
- Mobilfreundlichkeit und schnelle Ladezeiten
Google erkennt barrierefreie Seiten oft als besser nutzbar – was sich positiv auf die Sichtbarkeit auswirkt.
Wer ist vom BAFG betroffen?
Das Gesetz betrifft insbesondere:
- Unternehmen mit digitalen Produkten oder Dienstleistungen (z. B. Onlineshops, Buchungsplattformen, Web-Services)
- Banken, Versicherungen, Verkehrsunternehmen, Telekom-Anbieter
- Alle Websites, die Produkte oder Services in Österreich anbieten
Für Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter*innen und <2 Mio. Euro Umsatz) gelten bestimmte Ausnahmen, dennoch ist eine freiwillige Umsetzung dringend zu empfehlen.
Ab wann gilt das Gesetz?
Die Umsetzungsfrist für bestehende Angebote endet am 28. Juni 2025. Neue Websites, Apps oder Tools, die ab 2025 auf den Markt kommen, müssen von Anfang an barrierefrei gestaltet sein.
Was droht bei Nicht-Einhaltung?
Neben Imageschäden und einem potenziellen Verlust von Kundengruppen können auch rechtliche Konsequenzen folgen. Das Gesetz sieht bei Verstößen Unterlassungsklagen, Abmahnungen und im Ernstfall Geldstrafen vor.
Auch Wettbewerber oder Interessensgruppen können Barrieren melden oder rechtlich vorgehen – das Risiko liegt nicht nur bei Behörden.
Praxisbeispiel: Relaunch einer NGO-Website
Eine gemeinnützige Organisation aus Wien beauftragte Goldenwing mit einem Website-Relaunch. Die alte Website war nicht mobil optimiert, unübersichtlich und für Screenreader kaum nutzbar. Nach einem Accessibility-Audit wurden die Inhalte neu strukturiert, Kontraste angepasst, Alternativtexte ergänzt und interaktive Elemente verbessert.
Ergebnis:
- +48 % Verweildauer
- Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA zertifiziert
- Förderzusage über 7.800 € durch KMU.DIGITAL
Wie kann ich meine Website jetzt prüfen?
Der erste Schritt ist ein sogenannter Accessibility Check. Damit lassen sich die wichtigsten Schwachstellen identifizieren. Tools wie WAVE, axe oder Google Lighthouse liefern bereits erste Hinweise.
Goldenwing bietet darüber hinaus einen professionellen Accessibility Audit nach internationalen Standards (WCAG 2.1) an. Dabei erhalten Sie:
- Technische Analyse Ihrer Website
- Konkrete Handlungsempfehlungen
- Priorisierte To-do-Liste für Ihr Team oder Ihre Agentur
Was passiert in einem GoldenWing Accessibility-Audit?
Unser Audit kombiniert automatische Tests mit manuellen Prüfungen durch Expert*innen. Wir analysieren Quellcode, Design und User Experience – und prüfen dabei u. a.:
- Tastatur-Navigation und Screenreader-Kompatibilität
- Farbkontraste, Schriftgrößen und visuelle Hierarchien
- Struktur und semantische HTML-Tags
- Formularzugänglichkeit und ARIA-Rollen
Das Ergebnis ist ein klarer Umsetzungsplan inklusive Empfehlungen zur technischen und gestalterischen Umsetzung.
Gibt es Förderungen für Barrierefreiheit?
Ja! In Österreich können KMUs bis zu 10.000 Euro Förderung für digitale Barrierefreiheit und Website-Relaunches erhalten. Programme wie „KMU.DIGITAL“, aws Digitalisierung oder regionale Digitalisierungsförderungen unterstützen bei der Umsetzung.
Goldenwing unterstützt Sie bei:
- Auswahl geeigneter Programme
- Antragstellung & Dokumentation
- Umsetzung der förderfähigen Leistungen
Häufige Fragen (FAQ)
1. Was passiert, wenn ich keine Änderungen mache?
Ab Mitte 2025 drohen rechtliche Schritte, negative PR und ein Rückgang der Nutzerfreundlichkeit.
2. Ist Barrierefreiheit nur für Menschen mit Behinderung relevant?
Nein – auch ältere Nutzer*innen, Menschen mit temporären Einschränkungen oder schlechter Internetverbindung profitieren.
3. Reicht ein Plugin aus, um barrierefrei zu sein?
Nein. Plugins helfen nur begrenzt. Eine echte Lösung braucht strukturelle und technische Maßnahmen.
4. Wie lange dauert ein Accessibility-Projekt?
Das hängt vom Umfang der Website ab. Für typische KMU-Websites sind 4–6 Wochen realistisch.
Fazit: Jetzt handeln statt abwarten
Das Barrierefreiheitsgesetz ist kein Zukunftsthema mehr – es kommt. Wer jetzt vorbereitet ist, spart später nicht nur Geld, sondern stärkt auch seine Marke, Reichweite und rechtliche Sicherheit. Nutzen Sie die Chance, Ihre digitale Präsenz für alle Menschen zugänglich zu machen – und gleichzeitig SEO und Nutzererlebnis zu verbessern.
Lassen Sie Ihre Website jetzt kostenlos auf Barrierefreiheit prüfen – und erhalten Sie eine Ersteinschätzung von unseren Expertinnen: