Seit dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA). Doch nicht jedes Unternehmen ist betroffen — es kommt auf Größe, Branche und Zielgruppe an. Wir klären auf, ob Sie handeln müssen, und machen Ihre Website WCAG 2.2 AA konform.
Umfassende Lösungen für Ihren Erfolg.
Umfassende Prüfung Ihrer Website nach WCAG 2.2 AA Standards — automatisiert und manuell. Inklusive priorisiertem Maßnahmenkatalog.
Entwicklung neuer Websites, die von Grund auf barrierefrei sind. Semantisches HTML, ARIA-Labels, Tastaturnavigation und mehr.
Wir machen Ihre bestehende Website WCAG 2.2 AA konform — vom Quick Fix bis zur vollständigen Überarbeitung.
Wir schulen Ihr Team in barrierefreier Content-Erstellung, Design-Prinzipien und WCAG-Richtlinien.
Kontinuierliches Monitoring Ihrer Website auf Barrierefreiheitsprobleme. Regelmäßige Reports und proaktive Fehlerbehebung.
Transparente Preise für jeden Bedarf.
Perfekt für kleine Unternehmen und Freelancer
Für wachsende Unternehmen mit mehr Anforderungen
Maßgeschneiderte Lösungen für große Projekte
So arbeiten wir gemeinsam an Ihrem Erfolg.
Ziele, Zielgruppe und Wettbewerb verstehen
Informationsarchitektur und Wireframes
Visuelles Design nach Ihrem Branding
Technische Umsetzung mit modernen Tools
Testing, SEO-Check und Go-Live
Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Das EAA/BFSG betrifft B2C-Unternehmen in bestimmten Sektoren: E-Commerce/Online-Shops, Bankdienstleistungen, Telekommunikation, E-Books, Ticketing-Systeme und Personenbeförderung. Reine B2B-Unternehmen sind ausgenommen. Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen ebenfalls befreit — bei physischen Produkten wie Smartphones oder Computern aber nicht.
Wenn Sie weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und Ihr Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro liegt, sind Sie als Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen (z.B. Online-Shop, Website) vom BFSG befreit. Achtung: Wenn Sie physische Produkte wie Hardware verkaufen, die unter das Gesetz fallen, gilt die Pflicht trotzdem. Auch freiwillige Barrierefreiheit bringt klare Vorteile: besseres SEO, mehr Kunden, Wettbewerbsvorteil.
WCAG 2.2 ist der internationale Standard für Web-Barrierefreiheit mit drei Stufen: A (Minimum), AA (Standard) und AAA (Maximum). Das EAA fordert WCAG 2.2 AA — das bietet ein gutes Verhältnis zwischen Aufwand und Zugänglichkeit und deckt die wichtigsten Anforderungen ab.
Ja. Das EAA ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft, aber es gibt Übergangsfristen: Für bestimmte Dienstleistungen bis zu 5 Jahre, für Selbstbedienungsterminals (Geldautomaten, Check-in-Terminals) sogar bis zu 15 Jahre. Produkte und Dienstleistungen, die vor dem Stichtag auf den Markt gebracht wurden, können ebenfalls eine Übergangsfrist erhalten.
Bei betroffenen Unternehmen drohen Abmahnungen, Bußgelder und Marktüberwachungsmaßnahmen durch die zuständige Behörde. Verbraucher und Behindertenverbände können Beschwerden einreichen. Die Strafen variieren je nach Mitgliedstaat — wichtiger aber: Sie verlieren potenzielle Kunden, da 15% der Bevölkerung mit einer Behinderung lebt.
Ja, in den meisten Fällen ohne kompletten Neubau. Durch gezielte Remediation — Anpassung der HTML-Struktur, ARIA-Labels, Kontrast-Verbesserungen und Tastaturnavigation — erreichen wir WCAG 2.2 AA Konformität auf Ihrer bestehenden Website.
Nein! Modernes barrierefreies Design sieht genauso gut aus wie jedes andere hochwertige Webdesign. Bessere Kontraste, klarere Typografie und intuitive Navigation verbessern sogar die Usability für alle Nutzer.
Die Kosten variieren je nach Umfang: Ein Quick Audit kostet €490 einmalig. Eine vollständige Compliance-Umsetzung (Audit + Anpassungen + Zertifizierung) beginnt ab €2.990. Für laufende Betreuung und Monitoring bieten wir Pakete ab €490/Monat. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob Sie überhaupt betroffen sind und was zu tun ist.
Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen. Kostenloses Erstgespräch ohne Verpflichtung.